Blitzschutz, wussten Sie dass….

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) bis zu 2500 Franken der Installationskosten bei freiwillig installierten, neuen Blitzschutzsystemen übernimmt.

Blitzschutzsysteme müssen vor Ausführungsbeginn bei der GVB angemeldet werden, wenn

  • ein Blitzschutzsystem von den Anforderungen der Richtlinien abweicht oder
  • eine Situation gegeben ist, die nicht in den Richtlinien enthalten ist.

Diese Regelung kommt zur Anwendung bei Neuanlagen, Erweiterungen oder Blitzschutzsystemen auf Gebäuden, bei denen die Dachfläche um mehr als 20 % erweitert oder erneuert wird.

Bei einem konventionellen Blitzschutzsystem, das den gültigen Richtlinien entspricht, ist keine Projektprüfung notwendig.

Bei Projekten mit Sonderanwendungen, zum Beispiel bei Biogasanlagen oder bei Anlagen in explosiven Zonen, definiert die GVB mit den Antragstellern im Rahmen einer Vorabklärung die Rahmenbedingungen für die Projektprüfung.

Die Planungsfirma kann eine Projektprüfung mit schriftlicher Stellungnahme der GVB verlangen. Die Stellungnahme der GVB ist bei der Abnahme eine mitgeltende Grundlage.

Für die Projektprüfung ist das Formular GVB Blitzschutzanlage – Projektvorlage (vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet oder mit Firmenstempel versehen) der GVB einzureichen.

 

GEBÄUDEVERSICHERUNG BERN (BVG)

https://www.gvb.ch/de/home/

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